Für das SaaS-Abonnement der Ocestra GmbH (KI-Sprachassistent).
Anbieter: Ocestra GmbH, Weidestraße 24, 30453 Hannover, eingetragen im Handelsregister (Amtsgericht Hannover, HRB 231156), vertreten durch Maurizio Di Tullio und Ferdinando Dicorato.
USt-IdNr.: DE464435889
Rangfolge: Für datenschutzrechtliche Regelungen geht der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) diesen AGB vor. Für alle übrigen Regelungen — insbesondere Vergütung, Laufzeit, Verfügbarkeit, Haftung und Haftungsbegrenzung — gehen diese AGB dem AVV vor. § 10 dieser AGB gilt auch für Ansprüche mit datenschutzrechtlichem Bezug, soweit Art. 82 DSGVO nicht zwingend entgegensteht.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle Verträge über das SaaS-Abonnement zwischen der Ocestra GmbH, Weidestraße 24, 30453 Hannover („Ocestra"), und ihren Kunden („Kunde") über die Nutzung des KI-gestützten Sprachassistenten als über das Internet bereitgestellter Dienst (Software as a Service).
1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (z. B. Kfz-Werkstätten, Dienstleister, Handwerksbetriebe, Kleingewerbetreibende, Einzelunternehmer). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde ausdrücklich, als Unternehmer zu handeln; er hat hierzu Firma, Rechtsform sowie Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer anzugeben. Ocestra kann einen Nachweis der Unternehmereigenschaft verlangen und den Zugang bis zu dessen Vorlage aussetzen.
1.3 Bestätigt der Kunde seine Unternehmereigenschaft unzutreffend, ist Ocestra berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und ihn wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Der Kunde stellt Ocestra von allen Nachteilen frei, die aus der unzutreffenden Bestätigung entstehen, insbesondere von Kosten der Rückabwicklung sowie von Ansprüchen wegen Verletzung verbraucherschützender Vorschriften.
1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Ocestra stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn Ocestra die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt.
1.5 Vertragsbestandteile sind in dieser Reihenfolge: (i) die Bestellung, (ii) diese AGB, (iii) die Leistungs- und Preisübersicht nach § 2.2, (iv) der AVV nebst Anlagen nach Maßgabe der Rangfolge auf Seite 1.
§ 2 Leistungsbeschreibung
2.1 Ocestra stellt dem Kunden eine Software-as-a-Service-Plattform bereit, die es insbesondere ermöglicht:
- KI-gestützte Agenten einzurichten und zu betreiben,
- eingehende Anrufe automatisch entgegenzunehmen und — nach Zustimmung des Anrufers — zu transkribieren,
- Aufgaben und Meldungen in einem Dashboard zu verwalten,
- Teammitgliedern Zugang zur Plattform zu gewähren.
2.2 Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem gewählten Paket gemäß der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Leistungs- und Preisübersicht auf ocestra.ai; diese ist Bestandteil des Vertrags. Ocestra behält sich vor, den Leistungsumfang mit angemessener Vorankündigung (mindestens 4 Wochen in Textform) zu ändern, soweit der Leistungskern erhalten bleibt, die Änderung durch technische Weiterentwicklung, geänderte Vorgaben von Subprozessoren oder rechtliche Anforderungen veranlasst ist und dies für den Kunden zumutbar ist. Wird der Kunde durch die Änderung wesentlich beeinträchtigt, kann er den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen; hierauf wird in der Mitteilung hingewiesen.
2.3 Der Sprachassistent erteilt keine verbindlichen Zusagen und gibt keine rechtsgeschäftlichen Erklärungen im Namen des Kunden ab, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Für die inhaltliche Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen bleibt der Kunde verantwortlich. Der Kunde verantwortet die von ihm vorgenommene Konfiguration des Agenten, insbesondere Ansagetexte, hinterlegte Wissensinhalte und Gesprächsführung, sowie deren Freigabe vor Live-Schaltung.
2.4 Der im gewählten Paket enthaltene Nutzungsumfang (insbesondere Gesprächsminuten, Anrufe und Rufnummern) ergibt sich aus der Leistungs- und Preisübersicht. Über den enthaltenen Umfang hinausgehende Nutzung wird nach den dort ausgewiesenen Sätzen zusätzlich abgerechnet. Überschreitet die Nutzung den enthaltenen Umfang erheblich oder beeinträchtigt sie den Betrieb der Plattform, ist Ocestra nach vorheriger Mitteilung berechtigt, die Nutzung zu drosseln oder ein passendes Paket anzubieten.
2.5 Funktionen, die als Beta-, Test- oder Vorabfunktion gekennzeichnet sind, werden unentgeltlich und ohne Verfügbarkeitszusage bereitgestellt. § 8 und die Mängelhaftung finden auf sie keine Anwendung; § 10 bleibt unberührt. Ocestra kann sie jederzeit ändern oder einstellen.
2.6 Rollen nach der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO): Ocestra ist Anbieter im Sinne des Art. 3 Nr. 3 KI-VO, der Kunde ist Betreiber im Sinne des Art. 3 Nr. 4 KI-VO. Die Betreiberpflichten, insbesondere nach Art. 26 KI-VO, treffen den Kunden. Der Kunde darf den Dienst nicht unter eigenem Namen oder eigener Marke anbieten und ihn nicht wesentlich verändern oder seine Zweckbestimmung ändern, es sei denn, Ocestra stimmt in Textform zu. Handelt der Kunde dem zuwider, gilt er nach Art. 25 Abs. 1 KI-VO als Anbieter und stellt Ocestra von allen hieraus folgenden Pflichten, Ansprüchen und Bußgeldern frei.
2.7 Der Dienst ist kein Ersatz für Notruf-, Rettungs- oder Bereitschaftsdienste und nicht für zeitkritische oder sicherheitsrelevante Kommunikation bestimmt. Der Kunde stellt sicher, dass über die angebundenen Rufnummern keine Notrufe entgegengenommen werden, und weist Anrufer erforderlichenfalls auf den zuständigen Notruf hin.
§ 3 Vertragsschluss, Testphase und Registrierung
3.1 Die Darstellung der Pakete stellt kein bindendes Angebot dar. Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Kunden — über den Online-Bestellprozess (Self-Service-Checkout) oder durch gesonderte Bestellung — und die Bestätigung bzw. Zugangsbereitstellung durch Ocestra zustande. Ocestra kann Registrierungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.
3.2 Erfolgt die Bestellung über einen Online-Checkout, wird die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Stripe durchgeführt. Insoweit gelten ergänzend dessen Bedingungen für die reine Zahlungsabwicklung; Vertragspartner der Leistung bleibt ausschließlich Ocestra.
3.3 Ocestra bietet eine kostenlose Testphase von 30 Tagen an. Während der Testphase kann der Kunde den Dienst im vereinbarten Umfang unverbindlich nutzen. Zum Ende der Testphase geht das Abonnement automatisch in das bei der Bestellung gewählte kostenpflichtige Abonnement über, sofern der Kunde nicht bis zum Ablauf der Testphase kündigt. Auf den automatischen Übergang, den Beginn der Zahlungspflicht und die Kündigungsmöglichkeit wird im Bestellprozess drucktechnisch hervorgehoben hingewiesen; Ocestra erinnert den Kunden zusätzlich spätestens 7 Tage vor Ablauf der Testphase in Textform. Die Kündigung ist während der Testphase jederzeit über die Funktion im Kundenkonto möglich.
3.4 Die Testphase wird je Kunde und je mit ihm verbundenem Unternehmen nur einmal gewährt. Ocestra kann die Testphase jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden. Während der unentgeltlichen Testphase gelten § 8 (Verfügbarkeit) sowie die Mängelhaftung nicht; Ocestra haftet insoweit nur nach § 10.1.
3.5 Für die Nutzung ist ein Kundenkonto erforderlich. Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim, aktiviert die von Ocestra bereitgestellte Zwei-Faktor-Authentisierung, meldet Missbrauch unverzüglich und ist für alle Handlungen unter seinem Konto sowie unter den Konten seiner Teammitglieder verantwortlich. Die Registrierungsdaten sind vollständig und richtig anzugeben; Änderungen der Kontaktdaten teilt der Kunde Ocestra unverzüglich mit. Eine Überlassung der Zugangsdaten an Dritte ist unzulässig.
3.6 Ocestra ist berechtigt, den Zugang ganz oder teilweise zu sperren, wenn ein begründeter Verdacht auf missbräuchliche, rechtswidrige oder sicherheitsgefährdende Nutzung besteht, der Kunde gegen § 5 verstößt oder eine erhebliche Gefahr für die Plattform oder Daten Dritter droht. Die Sperre wird angekündigt, soweit dies nach den Umständen möglich und zumutbar ist; bei Gefahr im Verzug kann sie ohne Ankündigung erfolgen. Die Vergütungspflicht bleibt während einer vom Kunden zu vertretenden Sperre bestehen.
§ 4 Preise und Zahlung
4.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf ocestra.ai ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
4.2 Die Vergütung ist je nach gewähltem Paket monatlich oder jährlich im Voraus zu zahlen und mit Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Abrechnung und Einzug erfolgen zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums über den Zahlungsdienstleister. Eine Erstattung bereits abgerechneter Zeiträume erfolgt nicht, es sei denn, der Kunde kündigt aus einem von Ocestra zu vertretenden wichtigen Grund.
4.3 Bei Zahlungsverzug ist Ocestra berechtigt, den Zugang zur Plattform nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von 7 Tagen vorübergehend zu sperren; die Vergütungspflicht bleibt während der Sperre bestehen. Ocestra kann Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB verlangen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
4.4 Ocestra ist berechtigt, die Preise für laufende Abonnements mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, um Änderungen der Kosten für Personal, Vorleistungen von Subprozessoren (insbesondere KI-Rechenleistung, Sprachverarbeitung, Hosting), Telekommunikationsleistungen sowie Abgaben und Steuern abzubilden. Kostensenkungen in diesen Positionen gibt Ocestra in gleicher Weise und nach denselben Maßstäben an den Kunden weiter. Eine Anpassung erfolgt frühestens 12 Monate nach Vertragsbeginn und höchstens einmal in 12 Monaten. Eine Preisänderung wird dem Kunden 6 Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Übersteigt die Erhöhung 10 % des bisherigen Preises, kann der Kunde den Vertrag bis zum Wirksamwerden zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen; kündigt er nicht, gilt die Änderung als angenommen. Auf das Kündigungsrecht und auf die Bedeutung des Schweigens wird in der Mitteilung drucktechnisch hervorgehoben hingewiesen.
4.5 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 5 Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde ist verpflichtet:
- den von Ocestra bereitgestellten zweistufigen Gesprächsstart (automatischer KI-Hinweis und aktive Zustimmung/Opt-in) zwingend zu nutzen und nicht zu deaktivieren (Art. 50 KI-VO; § 201 StGB);
- sicherzustellen, dass über seine Rufnummern keine besonderen Datenkategorien nach Art. 9 DSGVO — insbesondere Gesundheitsdaten — regelhaft erhoben werden; für gesundheitsbezogene Branchen gilt ein gesondertes Vertrags- und Schutzkonzept. Werden im Einzelfall, gleichwohl solche Angaben mitgeteilt, findet keine gesonderte Verarbeitung, Kategorisierung oder Auswertung statt; der Kunde unterrichtet Ocestra unverzüglich, sobald ihm ein systematisches Anfallen solcher Angaben bekannt wird;
- den Dienst nicht für Anrufe seiner Beschäftigten und nicht in einem Beschäftigungs- oder Bildungskontext einzusetzen und ihn nicht zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle von Beschäftigten zu verwenden (Art. 5 Abs. 1 lit. f KI-VO); der Dienst ist ausschließlich für die Kommunikation mit Endkunden des Kunden bestimmt;
- die Plattform nicht für rechtswidrige Zwecke zu nutzen und keine Rechte Dritter zu verletzen; die Plattform nicht zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, automatisiert massenhaft abzurufen oder zu Benchmarking- oder Wettbewerbszwecken auszuwerten;
- die datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlagen sicherzustellen und seine eigenen Datenschutzinformationen, um die Nutzung des KI-Sprachassistenten zu ergänzen;
- für eine etwaige aktive Kontaktaufnahme (Outbound) die wettbewerbs- und datenschutzrechtliche Zulässigkeit sicherzustellen (insb. § 7 UWG, Art. 6 DSGVO).
- die für die Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen, insbesondere richtige Rufnummern- und Anschlussangaben, eine etwaige Portierungsvollmacht, die Benennung eines Ansprechpartners sowie die Prüfung und Freigabe der Agentenkonfiguration vor Live-Schaltung. Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach, verschieben sich Leistungstermine entsprechend; Ocestra kann hierdurch verursachten Mehraufwand nach den geltenden Sätzen abrechnen.
5.2 Der Kunde stellt Ocestra von sämtlichen Ansprüchen Dritter, Bußgeldern und Kosten — einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten — frei, die daraus entstehen, dass (a) der Kunde gegen seine Einwilligungs- oder Informationspflichten gegenüber Anrufern verstößt, (b) für eine beauftragte Kontaktaufnahme keine wirksame Rechtsgrundlage vorlag, (c) die vom Kunden bereitgestellten Informationen, Kontaktdaten oder Konfigurationsinhalte unrichtig, rechtswidrig oder rechtsverletzend waren, (d) der Kunde im Übrigen gegen § 5.1 verstößt, insbesondere gegen das Verbot der regelhaften Verarbeitung von Daten nach Art. 9 DSGVO und gegen das Verbot des Einsatzes im Beschäftigungs- oder Bildungskontext, oder (e) der Kunde eine von Ocestra als rechtswidrig gerügte Weisung nach dem AVV aufrechterhält. Die Freistellung erfasst auch Bußgelder nach der DSGVO und der KI-VO. Ocestra unterrichtet den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und gibt ohne dessen Zustimmung kein Anerkenntnis ab. Diese Freistellung tritt an die Stelle der früher im Auftragsverarbeitungsvertrag vorgesehenen Regelung und wird ausschließlich hier im Leistungsvertrag geführt.
5.3 Der Kunde stellt sicher, dass auch seine Teammitglieder und sonstigen Nutzer die Pflichten aus § 5.1 einhalten. Deren Verhalten wird ihm wie eigenes zugerechnet.
§ 6 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
6.1 Ocestra verarbeitet Anrufer Daten des Kunden ausschließlich auf Grundlage des separat abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Der AVV ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Bei Konflikten zwischen diesen AGB und dem AVV gilt die Rangfolge nach Seite 1 dieser AGB.
6.2 Der Kunde ist gegenüber seinen Anrufern Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und trägt die datenschutzrechtliche Verantwortung für die Bestimmung der Rechtsgrundlage und die ordnungsgemäße Einholung von Einwilligungen. Er ist zugleich Betreiber im Sinne der KI-VO (§ 2.6).
6.3 Die Parteien behandeln alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten, nicht offenkundigen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zu Vertragszwecken. Die Pflicht besteht für die Dauer des Vertrags und 5 Jahre darüber hinaus fort.
§ 7 Subprozessoren und Änderungen
7.1 Ocestra setzt zur Leistungserbringung Subprozessoren ein (u. a. für Sprache-zu-Text, KI-Dialog, Sprachausgabe, Hosting und E-Mail). Die aktuelle Liste ist in der Datenschutzerklärung bzw. unter ocestra.ai/subprozessoren veröffentlicht.
7.2 Ocestra kündigt Änderungen an der Subprozessoren-Liste mindestens 4 Wochen vor Wirksamwerden in Textform an; die Frist entspricht der Einspruchsfrist nach dem AVV. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Ein Widerspruch ist nur wirksam, wenn er in Textform erfolgt und auf einen sachlichen datenschutzrechtlichen Grund gestützt und begründet wird. Im Fall eines wirksamen Widerspruchs kann Ocestra nach ihrer Wahl (i) den Subprozessor für den Kunden nicht einsetzen, (ii) eine gleichwertige Alternative anbieten oder (iii) den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Bietet Ocestra keine dieser Möglichkeiten an, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens zu.
§ 8 Verfügbarkeit, Wartung, Service Level und Sicherheitsvorfälle
8.1 Ocestra gewährleistet eine Plattformverfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel (exkl. geplanter Wartungsfenster und der Fälle nach § 8.2). Die Plattform gilt als verfügbar, wenn sie am Übergabepunkt — dem Ausgang des von Ocestra genutzten Rechenzentrums — erreichbar ist. Die Messung erfolgt in 5-Minuten-Intervallen durch das Monitoring von Ocestra; maßgeblich sind die Messwerte von Ocestra, wobei dem Kunden der Nachweis abweichender Werte offensteht. Geplante Wartungsfenster werden mindestens 48 Stunden im Voraus in Textform angekündigt und liegen nach Möglichkeit außerhalb der Zeit von Montag bis Freitag 8:00 bis 18:00 Uhr; dringende Sicherheitswartung kann jederzeit erfolgen.
8.2 Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind Zeiten, in denen der Dienst aus Gründen außerhalb des Verantwortungsbereichs von Ocestra nicht erreichbar ist, insbesondere: Störungen bei Telekommunikations-, Hosting- oder sonstigen Infrastrukturanbietern und Subprozessoren; höhere Gewalt nach § 14.6; Angriffe Dritter, insbesondere Überlastungsangriffe; Störungen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden, einschließlich seiner Anbindung und Konfiguration; Sperren nach § 3.6 und § 4.3; Beta-Funktionen nach § 2.5 sowie die unentgeltliche Testphase nach § 3.3.
8.3 Unterschreitet die Verfügbarkeit im Kalendermonat den Wert nach § 8.1, kann der Kunde eine Gutschrift auf die auf den betroffenen Monat entfallende Vergütung verlangen, und zwar 5 % bei einer Verfügbarkeit von weniger als 99 % bis 97 %, 10 % bei einer Verfügbarkeit von weniger als 97 % bis 95 % und 25 % bei einer Verfügbarkeit von weniger als 95 %. Die Gutschrift ist innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf des betroffenen Monats in Textform geltend zu machen. Gutschriften sind der vorrangige Rechtsbehelf des Kunden wegen Unterschreitung der Verfügbarkeit und je Kalendermonat auf insgesamt 25 % der Monatsvergütung begrenzt. Weitergehende Ansprüche richten sich ausschließlich nach § 10.
8.4 Sicherheitsvorfälle, die personenbezogene Daten des Kunden betreffen können, teilt Ocestra dem Kunden ohne schuldhaftes Zögern, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung mit, damit dieser seine eigenen Melde- und Informationspflichten (Art. 33/34 DSGVO) erfüllen kann; sie gilt auch dann, wenn der AVV eine längere Frist vorsieht. Einzelheiten regelt der AVV. Eine Mitteilung nach diesem Absatz erfolgt auch bei bloßem Verdacht, stellt kein Anerkenntnis dar und begründet für sich genommen keinen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung.
§ 9 Speicherung, Backups und Löschung
- Standard-Speicherdauer Anrufdaten: 90 Tage (Audio, Transkripte, Metadaten); kundenseitig konfigurierbar.
- Sprachnachrichten-Audio: 7 Tage.
- Backup-Fenster: 7 Tage täglich, 4 Wochen wöchentlich; Backups werden nach Ablauf unwiederherstellbar gelöscht.
- Einwilligungsnachweise: getrennt von Inhaltsdaten aufbewahrt; Aufbewahrung 3 Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Anruf erfolgt ist (Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2, Art. 7 Abs. 1 DSGVO in Verbindung mit §§ 195, 199 BGB). Sicherheits- und Zugriffsprotokolle: 12 Monate.
- Nach Vertragsende: Ocestra löscht oder gibt die Kundendaten nach Wahl des Kunden innerhalb von 30 Tagen zurück. Innerhalb dieser 30-tägigen Frist kann der Kunde seine Daten über die Exportfunktion selbst exportieren; mit Ablauf der Frist werden alle Kundendaten nach dem Löschkonzept unwiederbringlich gelöscht. Diese Frist entspricht der Löschfrist des Auftragsverarbeitungsvertrags. Eine über den Self-Service-Export hinausgehende Unterstützung, insbesondere Migrationsleistungen und Sonderformate, erbringt Ocestra nur aufgrund gesonderter Vereinbarung gegen Vergütung nach Aufwand.
Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Löschkonzept, das der AVV als Anlage beigefügt ist. Verbindungsdaten, die Telekommunikationsanbieter als eigenständige Verantwortliche verarbeiten, unterliegen deren gesetzlichen Fristen. Eine über die vorstehenden Fristen hinausgehende Speicherung erfolgt nur, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen oder die Speicherung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist; die Daten werden in diesem Fall in der Verarbeitung eingeschränkt.
§ 10 Haftung, Haftungsbegrenzung und Gewährleistung
10.1 Ocestra haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der vertragstypische, vorhersehbare Schaden ist der Höhe nach begrenzt auf den jeweils höheren der folgenden Beträge: (i) die vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlte Vergütung oder (ii) 25.000 EUR je Schadensfall; für alle Schadensfälle eines Vertragsjahres insgesamt auf 50.000 EUR. Mehrere auf demselben Ereignis oder demselben einheitlichen Lebenssachverhalt beruhende Schadensfälle gelten als ein Schadensfall. Die vorstehende betragsmäßige Begrenzung gilt ausschließlich für die Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit; die Haftung nach § 10.1 bleibt der Höhe nach unbegrenzt.
10.3 Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen und Ansprüche Dritter ist im Rahmen des § 10.2 ausgeschlossen, soweit es sich nicht um vertragstypische, vorhersehbare Schäden handelt. Für Datenverlust haftet Ocestra nur in dem Umfang, in dem der Verlust auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung und Nutzung der Exportfunktion durch den Kunden eingetreten wäre; der Kunde ist zur regelmäßigen eigenen Sicherung der für ihn wesentlichen Daten verpflichtet.
10.4 Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen; Ocestra haftet für anfängliche Mängel nur nach Maßgabe der §§ 10.1 und 10.2. Ein Minderungsrecht nach § 536 BGB kann der Kunde nur durch Rückforderung der insoweit zu viel gezahlten Vergütung geltend machen; ein Einbehalt oder eine Aufrechnung ist insoweit ausgeschlossen.
10.5 Der Kunde ist sich bewusst, dass KI-gestützte Systeme nicht in jedem Einzelfall fehlerfreie Ergebnisse liefern. Ocestra schuldet weder eine fehlerfreie oder vollständige Transkription noch ein bestimmtes Gesprächsergebnis. Für Fehler, die sich aus der Natur KI-gestützter Verarbeitung ergeben — insbesondere Fehltranskriptionen, Fehlklassifikationen oder unrichtige Zusammenfassungen („Halluzinationen") — haftet Ocestra nur nach Maßgabe der Absätze 10.1 und 10.2. Der Kunde trifft die zumutbaren organisatorischen Vorkehrungen, um solche Fehler zu erkennen und aufzufangen, insbesondere Stichprobenkontrollen und die Bereitstellung eines Rückfallwegs zu einer natürlichen Person.
10.6 Für den Ausfall von Telekommunikationsdienstleistern (z. B. Telefonanbindung) haftet Ocestra nicht. Für Ausfälle und Pflichtverletzungen von Subprozessoren haftet Ocestra nur bei Verschulden bei deren Auswahl, Einweisung und Überwachung; § 10.1 bleibt unberührt.
10.7 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die zwingende Haftung nach Art. 82 DSGVO bleiben unberührt. Im Innenverhältnis der Parteien richtet sich der Ausgleich nach Art. 82 Abs. 5 DSGVO nach den jeweiligen Verantwortungsbeiträgen; § 5.2 bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
10.8 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren in 12 Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie nach Art. 82 DSGVO.
10.9 Ocestra unterhält für die Dauer des Vertrags eine Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung einschließlich Cyber-Deckung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000 EUR je Versicherungsfall und weist deren Bestehen auf Anforderung nach.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
11.1 Die Laufzeit richtet sich nach dem gewählten Paket. Angeboten werden monatlich kündbare Abonnements sowie Abonnements mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Laufzeit und Kündigungsfrist ergeben sich aus der Paketauswahl bei Bestellung und werden dem Kunden im Bestellprozess drucktechnisch hervorgehoben angezeigt.
11.2 Monatlich kündbare Abonnements können mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats gekündigt werden. Abonnements mit Mindestlaufzeit verlängern sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt werden.
11.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Die Kündigung setzt eine vorherige Abmahnung und den erfolglosen Ablauf einer angemessenen Abhilfefrist voraus (§ 314 Abs. 2 BGB), es sei denn, eine Fristsetzung ist nach den Umständen entbehrlich. Eine Mitteilung nach § 8.4 begründet für sich genommen keinen wichtigen Grund.
11.4 Ein wichtiger Grund für Ocestra liegt insbesondere vor, wenn der Kunde (a) mit der Zahlung von zwei Monatsraten oder einem entsprechenden Teil der Jahresvergütung in Verzug ist, (b) eine von Ocestra als rechtswidrig gerügte Weisung nach dem AVV aufrechterhält, (c) entgegen § 5.1 regelhaft Daten nach Art. 9 DSGVO über den Dienst verarbeiten lässt, (d) den Dienst entgegen § 5.1 im Beschäftigungs- oder Bildungskontext einsetzt, (e) den zweistufigen Gesprächsstart deaktiviert oder umgeht, (f) seine Unternehmereigenschaft nach § 1.2 unzutreffend bestätigt hat oder (g) einem Subprozessor nach § 7.2 wirksam widerspricht und keine der dort genannten Möglichkeiten zumutbar ist.
11.5 Kündigungen bedürfen der Textform (über die Funktion im Kundenkonto oder per E-Mail an info@ocestra.ai).
11.6 Der AVV gilt über die Beendigung dieses Vertrags hinaus fort, bis die Pflichten zur Rückgabe und Löschung vollständig erfüllt sind. Löschung bzw. Rückgabe der Daten richten sich nach dem AVV und dem darin in Bezug genommenen Löschkonzept sowie nach § 9 dieser AGB.
11.7 Mit Wirksamwerden der Kündigung endet der Zugang zur Plattform; das Exportfenster nach § 9 bleibt unberührt. Bereits gezahlte Vergütung wird nicht erstattet, es sei denn, der Kunde hat aus einem von Ocestra zu vertretenden wichtigen Grund gekündigt.
§ 12 Geistiges Eigentum
12.1 Alle Rechte an der Ocestra-Plattform, der Software und den zugehörigen Inhalten verbleiben bei Ocestra bzw. deren Lizenzgebern. Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang, beschränkt auf die eigenen Geschäftszwecke des Kunden. Eine Nutzung für oder durch verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte bedarf der Zustimmung von Ocestra in Textform. Eine Überlassung der Software erfolgt nicht; der Dienst wird ausschließlich über das Internet bereitgestellt.
12.2 Übermittelt der Kunde Anregungen, Verbesserungsvorschläge oder sonstiges Feedback, erhält Ocestra hieran ein unentgeltliches, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht. Ein Anspruch des Kunden auf Umsetzung oder Vergütung besteht nicht.
12.3 Ocestra ist berechtigt, aggregierte und anonymisierte Nutzungs- und Leistungsdaten zu statistischen Zwecken sowie zur Verbesserung des Dienstes zu verwenden. Ein Training von KI-Modellen mit personenbezogenen Kundendaten findet nicht statt; die Regelungen des AVV bleiben unberührt und gehen insoweit vor.
§ 13 Änderungen dieser AGB
13.1 Ocestra kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder behördliche Vorgaben, an technische Entwicklungen oder an geänderte Vorgaben eingesetzter Subprozessoren erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Nicht änderbar sind die Hauptleistungspflichten und die Vergütung; für Preisänderungen gilt ausschließlich § 4.4. Änderungen werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die neuen AGB als akzeptiert; auf die Frist, auf die Bedeutung des Schweigens und auf das nachstehende Kündigungsrecht wird in der Mitteilung drucktechnisch hervorgehoben hingewiesen. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung zu diesem Zeitpunkt kündigen.
§ 14 Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und soweit gesetzlich zulässig — Hannover, Deutschland. Ocestra bleibt berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
14.4 Ocestra ist berechtigt, diesen Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten daraus auf ein mit ihr verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG oder im Rahmen einer Umwandlung, eines Betriebsübergangs oder einer Veräußerung des betroffenen Geschäftsbereichs auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen; der Kunde wird hierüber in Textform unterrichtet. Der Kunde kann den Vertrag nur mit Zustimmung von Ocestra in Textform übertragen.
14.5 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Individuelle Vertragsabreden im Sinne des § 305b BGB bleiben unberührt.
14.6 Wird eine Partei durch höhere Gewalt — insbesondere Naturereignisse, Krieg, Arbeitskampf, behördliche Anordnungen, weiträumige Ausfälle von Strom-, Telekommunikations- oder Cloud-Infrastruktur — an der Erfüllung gehindert, ruhen die betroffenen Leistungspflichten für die Dauer der Behinderung. Die Parteien unterrichten sich unverzüglich. Dauert die Behinderung länger als 60 Tage an, kann jede Partei den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.